Fluglärmkommission

Die Internetseite der Fluglärmkommission wurde neu gestaltet.

Unter nachfolgenden Link erhalten Sie Informationen zur Fluglärmkommission:

www.flk-muc.de

In der Fluglärmkommission am Flughafen München treffen sich mindestens 2 Mal im Jahr die Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen, Behörden, Institutionen und der Flughafenbetreibergesellschaft, um die Aufsichts- und Sicherungsbehörden bei Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge zu beraten. 

Die Fluglärmschutzkommission hat die Aufgabe, die jeweilige Genehmigungsbehörde für den Flughafen, sowie das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) und die für die Flugsicherung zuständige Stelle bei Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge zu beraten.

Gemäß § 32b Abs. 4 des Luftverkehrsgesetzes sollen diesen Kommissionen insbesondere Vertreter der vom Fluglärm in der Umgebung des Flugplatzes betroffenen Gemeinden, Vertreter der Bundesvereinigung gegen Fluglärm und Vertreter des Flugplatzunternehmens angehören. Zuständig für die Berufung der Mitglieder der Fluglärmkommission ist nach § 32b Abs. 5 des Luftverkehrsgesetzes die jeweilige Genehmigungsbehörde.