Am Sonntag, den 9. Juni 2024 findet die Europawahl statt. 

Informationen zur Europawahl finden Sie hier:

 

Wahlhelfer gesucht! 

Für die Europawahl am Sonntag, den 9. Juni 2024 sucht die Verwaltungsgemeinschaft Oberding für die Urnen- und Briefwahllokale der Gemeinden Eitting  und Oberding Wahlhelfer. 

Als Wahlhelfer im Urnenwahllokal müssen nicht den ganzen Tag vor Ort sein. Die Tätigkeit im Wahllokal beginnt um 07:30 Uhr, wobei eine Vormittags- und eine Nachmittagsschicht gebildet wird. Ab 17:30 Uhr trifft sich das gesamte Team zum Auszählen der Stimmen im Wahllokal. 

Die Wahlhelfer der Briefwahllokale treffen sich am Nachmittag gegen 15:00 Uhr, entscheiden über die Zulassung von Wahlbriefen und zählen ab 18:00 Uhr die Stimmzettel aus.

Schulung                                                                                                                    Rechtzeitig vor der Wahl erhalten Sie von uns ein Berufungsschreiben mit allen weiteren Informationen sowie den Angaben zur Wahlhelferschulung, welche voraussichtlich am 03.06.2024 stattfinden wird. 

 

Für Ihren Einsatz erhalten Sie ein Erfrischungsgeld sowie eine kleine Brotzeit und Getränke. 

 

Haben Sie Interesse als Wahlhelfer?

Dann teilen Sie uns bitte Ihre Kontaktdaten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) unter wahlen@vg-oberding.de oder telefonisch unter 08122 9701-61 mit. Gerne können Sie auch unser Bewerbungsformular nutzen. 

Bekanntmachung für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) zur Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland

Unionsbürger 

Auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen, entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland.                                                                       Der Antrag ist bis zum 19. Mai 2024 bei der Wohnsitzgemeinde einzureichen. 

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link:

Informationen für Unionsbürger 

Auslandsdeutsche 

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag ist bis zum 19. Mai 2024 bei der letzten Wohnsitzgemeinde in Deutschland zu stellen. 

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: 

Auslandsdeutsche