Lärmaktionsplan
Die Regierung von Oberbayern hat als zuständige Behörde gemäß Art. 2 Abs. 4 des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes (BayImSchG) im Dezember 2021 einen Lärmaktionsplan nach § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für den Großflughafen München erstellt.
Lärmaktionspläne werden gemäß § 47d Abs. 5 BImSchG bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet.
Im Februar 2023 wurden durch das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU), als zuständige Behörde für die Ausarbeitung von Lärmkarten, die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 für den Flughafen München im Rahmen der vierten Runde der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) veröffentlicht.
Aus diesem Anlass erfolgte durch die Regierung von Oberbayern eine Überprüfung des Lärmaktionsplans für den Großflughafen München vom Dezember 2021.
Der Bericht der Regierung von Oberbayern zur Überprüfung des Lärmaktionsplans für den Großflughafen München wird am 07.07.2023 veröffentlicht.
Die Bekanntmachung erfolgt im Oberbayerischen Amtsblatt, das am 07.07.2023 erscheint. Das Oberbayerische Amtsblatt wird auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern (Oberbayerisches Amtsblatt - Regierung von Oberbayern) veröffentlicht.
Der Überprüfungsbericht vom Juli 2023 kann ab dem 07.07.2023 auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern (Lärmaktionsplanung für den Großflughafen München - Regierung von Oberbayern) eingesehen werden. Der Lärmaktionsplan für den Flughafen München vom Dezember 2021, auf den sich der Überprüfungsbericht bezieht, steht dort ebenfalls zur Verfügung.
Zusätzlich werden die Unterlagen auch bei der Regierung von Oberbayern, Empfang, Maximilianstraße 39, 80538 München bis einschließlich 11.08.2023 zur Einsicht ausgelegt.